Entschuldigungspraxis

Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die übliche Entschuldigungspraxis an unserer Schule informieren und hoffen, dass wir Ihnen und uns damit die Arbeit erleichtern. Wir als Schule und auch Sie als Erziehungsberechtigte sind diesbezüglich verpflichtet bestimmte Abläufe einzuhalten, damit der Schulalltag zum Wohle aller funktionieren kann.

Gesetzlich besteht nach § 1 der Schulbesuchsverordnung die allgemeine Schulplicht, von der nach § 2 Schüler aus zwingenden Gründen entschuldigt werden können, wovon die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer zu informieren ist.

1. Ihr Kind ist 1 Tag krank

Wenn Ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann, bitten wir Sie uns morgens zwischen 7:00 und 7:30 Uhr unter der Telefonnummer 07823/9483-25 im Sekretariat anzurufen. Damit wissen wir, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist, sondern es zwar krank, aber dennoch wohlbehalten zuhause ist. Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie ihm bitte sofort eine schriftliche Entschuldigung mit, die Dauer und Grund des Fehlens enthält. Diese Entschuldigung erhält der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin. Wir möchten Sie bitten, diese Entschuldigung selbst zu verfassen und keine Notizen der Sprechstundenhilfen mitzubringen.

2. Ihr Kind ist länger als 1 Tag krank

Spätestens am zweiten Tag sind Sie gesetzlich verpflichtet, uns als Schule schriftlich oder mündlich über das Fehlen Ihres Kindes zu informieren. Werden wir als Schule mündlich informiert, muss spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen, auch wenn Ihr Kind dann noch nicht wieder in der Schule ist.
Im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie, Kontakt zu Mitschülern/innen aufzunehmen, damit Ihr Kind versäumten Unterrichtsstoff und Hausaufgaben mitgeteilt bekommt. Sofern Ihr Kind gesundheitlich in der Lage ist, ist es erfahrungsgemäß einfacher, wenn es auch während der Krankheit auf dem Laufenden bleibt und nicht erst alles nachholen muss, wenn es wieder zur Schule gehen kann.

3. Befreiungen vom Unterricht

Möchten Sie Ihr Kind aus dringenden Gründen von einer oder mehreren Unterrichtsstunden befreien, bitten wir Sie rechtzeitig (üblich sind hier mindestens 2 Tage vorher) schriftlich einen begründeten Antrag zu stellen. Betrifft das Fehlen Ihres Kindes eine Unterrichtsstunde, ist darüber der Fachlehrer zu informieren, ansonsten der Klassenlehrer beziehungsweise bei längeren Befreiungen, z.B. vom Sportunterricht, der Schulleiter. Der Sportlehrer/ die Sportlehrerin wird mit Ihrem Kind die übliche Praxis den Sportunterricht betreffend besprechen.

4. Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. Kuren, Umzüge, Gottesdienstbesuche, Todesfälle möglich. Hierzu muss von Ihnen rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an den Klassenlehrer gestellt werden. Soll Ihr Kind mehr als 2 Tage oder direkt vor den Ferien beurlaubt werden, entscheidet darüber die Schulleitung. Bitte kümmern Sie sich darum, dass Ihr Kind den versäumten Unterrichtsstoff und die Hausaufgaben nachholt.

5. Atteste/ Bestätigungen des Arztes

Prinzipiell ist es ausreichend, wenn Sie uns bei Krankheiten Ihres Kindes eine Entschuldigung abgeben, ohne Attest. Ausnahmen sind eine längere Krankheitsdauer oder sehr häufige Erkrankungen Ihres Kindes.
Wenn Sie Ihr Kind für einen Arztbesuch befreit haben, der während der Schulzeit stattfinden musste, erhalten Sie von der Arztpraxis eine Bestätigung über den Besuch mit der zeitlichen Dauer. Bitte geben Sie Ihrem Kind diese Bestätigung mit, wenn es wieder zur Schule kommt. Mit einer Unterschrift von Ihnen als Erziehungsberechtigte/r kann dies auch als Entschuldigung dienen.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Janka, Rektor

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen